
Diese Ultraschalluntersuchung findet im ersten Schwangerschaftsdrittel zwischen der 12. und 14. Schwangerschaftswoche statt. Hierbei wird die sogenannte „Nackenfalte“ ausgemessen und verschiedene weitere Merkmale beim Fetus untersucht. Damit kann eine statistische Risikoeinschätzung für das Down-Syndrom (Trisomie 21) vorgenommen werden. Unter Einbeziehung von zwei Hormonwerten (PAPP-A und freies ß-HCG), die man im mütterlichen Blut bestimmen kann, lässt sich diese Einschätzung noch präzisieren.
Durch die hochauflösenden Ultraschallgeräte ist darüber hinaus eine frühe Organdiagnostik möglich, wobei das Herz, das Gehirn und andere Organe detailliert betrachtet werden können. In der überwiegenden Anzahl der Untersuchungen ergeben sich unauffällige Befunde, die zu einer Beruhigung der Eltern bezüglich möglicher Fehlbildungen ihres Kindes führen. Im Einzelfall werden bei abweichenden Ergebnissen weiterführende Untersuchungen empfohlen, i.S. einer genetischen Untersuchung durch eine Amniozentese (Fruchtwasser-untersuchung) oder einer Chorionzottenbiopsie (Gewebeentnahme aus dem Mutterkuchen).
Bei der Fruchtwasserpunktion (Amniozentese) wird unter Ultraschallsicht eine geringe Menge Fruchtwasser durch die Bauchdecken aus der Fruchtblase gewonnen. Hieraus lassen sich kindliche Zellen gewinnen, aus denen die Chromosomen (Träger der Erbanlagen) bestimmt werden können. Die Untersuchung wird üblicherweise zwischen der 15. und 17. Schwangerschaftswoche durchgeführt.
Im Gegensatz zur Fruchtwasseruntersuchung werden bei der Chorionzottenbiopsie kindliche Zellen zur Chromosomenanalyse aus dem Mutterkuchen (Plazenta) gewonnen. Hierzu wird durch die Bauchdecke etwas Plazentagewebe entnommen.
Die Untersuchung wird zwischen der 11. und 14. Schwangerschaftswoche durchgeführt.
Sowohl die Amniozentese als auch die Chorionzottenbiopsie werden ambulant durchgeführt. Eine körperliche Schonung wird für den Tag des Eingriffs empfohlen.

Die ausführlichste Ultraschalluntersuchung in der Schwangerschaft, die sog. Feindiagnostik, auch „Organ-Ultraschall“ oder „großer Ultraschall“ genannt, findet zwischen der 19. – 22. Schwangerschaftswoche statt. In hochauflösender Bildqualität und unter Einbeziehung moderner Techniken wie der Farbdoppler- und 3D-Sonographie ist eine optimale Begutachtung der kindlichen Entwicklung und der einzelnen Organsysteme möglich. Ein wesentlicher Bestandteil der Untersuchung ist die sog. Echokardiographie, ein genaue Untersuchung des Herzens, wodurch schwere Herzfehler entdeckt bzw. ausgeschlossen werden können.
Die Dopplersonographie ist ein Verfahren zur Beurteilung der kindlichen Versorgung durch den Mutterkuchen (Plazenta). Mit dem sog. Dopplereffekt lassen sich farblich
Blutflüsse in verschiedenen Gefäßen der Plazenta und des Feten darstellen und beurteilen. Durch diese Methode können insbesondere Risikoschwangerschaften gut überwacht werden bzw. eine mögliche kindliche Gefährdung frühzeitig erkannt werden.
Die Anwendung von Ultraschall und Dopplersonographie im Rahmen der Pränataldiagnostik wird seit über 30 Jahren wissenschaftlich untersucht. Eine Gefährdung für das ungeborene Kind konnte bisher nicht festgestellt werden.
Wenn ein Kind zum Ende der Schwangerschaft in Beckenendlage oder Steißlage liegt, erfordert dies eine besondere Beratung und Geburtsplanung. Häufig bestehen große Bedenken bezüglich einer Spontangeburt. Eine einfache und erfolgreiche Methode ist die sog. äußere Wendung. Hierbei wird in entspannter Position der Schwangeren das Kind von außen mit den Händen ohne besondere Krafteinwirkung gedreht. Dieses Vorgehen hat eine sehr geringe Komplikationsrate und kann ambulant durchgeführt werden.
Sollte Ihr Kind weiterhin in Beckenendlage liegen, bieten wir Ihnen alternativ zu einem geplanten Kaiserschnitt die Möglichkeit der Geburtsbegleitung bei einer Spontangeburt im Klinikum Links der Weser an. Dr. Armin Neumann hat auf dem Gebiet der Steißlagengeburten langjährige Erfahrung.